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   FG Brandenburg, 11.01.2000 - 3 K 1888/98 I   

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https://dejure.org/2000,11324
FG Brandenburg, 11.01.2000 - 3 K 1888/98 I (https://dejure.org/2000,11324)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2000 - 3 K 1888/98 I (https://dejure.org/2000,11324)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 3 K 1888/98 I (https://dejure.org/2000,11324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Investitionszulage für Fahrzeuge zum Transport von Behinderten; Vergleichbarkeit eines Fahrzeugs zum Transport von Behinderten mit einem Krankenwagen oder Rettungswagen nach demäußeren Erscheinungsbild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Investitionszulage 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionszulage für Fahrzeug zum Transport von Behinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 579
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.07.1993 - III R 59/92

    Bei Gewährung einer Investitionszulage für ein Kraftfahrzeug ist die Eintragung

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.01.2000 - 3 K 1888/98
    Der vollständige Ausschluss der Pkw von der Zulagenförderung nach dem InvZulG beruht darauf, dass Pkw im Allgemeinen nicht ausschließlich betrieblich, sondern regelmäßig auch privat genutzt werden, und dass den Finanzbehörden die zügige Bearbeitung der Investitionszulagenanträge dadurch erleichtert werden soll, dass nicht in jedem Fall der Umfang der privaten Nutzung ermittelt werden müsse (vgl. BFH-Urteile vom 16.07.1993, III R 59/92, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1994, 304 und vom 17.12.1997, III R 12/97, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst, 1998, 520).
  • BFH, 17.12.1997 - III R 12/97

    Keine Investitionszulage für vermietete Wohnmobile

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.01.2000 - 3 K 1888/98
    Der vollständige Ausschluss der Pkw von der Zulagenförderung nach dem InvZulG beruht darauf, dass Pkw im Allgemeinen nicht ausschließlich betrieblich, sondern regelmäßig auch privat genutzt werden, und dass den Finanzbehörden die zügige Bearbeitung der Investitionszulagenanträge dadurch erleichtert werden soll, dass nicht in jedem Fall der Umfang der privaten Nutzung ermittelt werden müsse (vgl. BFH-Urteile vom 16.07.1993, III R 59/92, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1994, 304 und vom 17.12.1997, III R 12/97, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst, 1998, 520).
  • BFH, 16.07.1993 - III R 61/92

    Nochmals: Abgrenzung eines Pkw gegenüber einem Lkw

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.01.2000 - 3 K 1888/98
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 16.07.1993, III R 61/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1994, 412), der sich der Senat anschließt, sind Personenkraftwagen im Sinne des § 2 InvZulG solche Fahrzeuge, die objektiv und nach Bauart und Einrichtung dazu geeignet und bestimmt sind, bei Privatfahrten Personen zu befördern.
  • FG Thüringen, 05.03.1998 - I 267/96

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für einen Volkswagen - Bus

    Auszug aus FG Brandenburg, 11.01.2000 - 3 K 1888/98
    Der Beklagte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass nach der Konzeption des Fahrzeugherstellers und nach der verkehrsrechtlichen Eintragung im Kfz-Brief (vgl. Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 05.03.1998, I 267/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1217) das Fahrzeug als Pkw ausgewiesen ist, denn die verkehrsrechtliche Einordnung des Autos ist nicht ausschlaggebend für die investitionszulagenrechtliche Beurteilung, weil das Straßenverkehrsrecht andere Zielrichtungen verfolgt als das Zulagenrecht (s.o.).
  • BFH, 16.05.2002 - III R 17/00

    Keine Investitionszulage für Behindertentransporter

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 579 veröffentlichtem Urteil statt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - 13 A 671/01

    Widerspruch gegen die Heranziehung zu Beiträgen zur Tierseuchenkasse;

    Das beklagte Amt hat zu diesem klägerischen Vorbringen nicht nur jeden Einwand unterlassen, sondern gegen das im Verfahren erwähnte (Aufhebungs-)Urteil des VG Münster vom 29.3.2001 - 3 K 1888/98 -, in dem es um den Bezug von 800 Ferkeln aus Dänemark ging, kein Rechtsmittel eingelegt.
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